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Erhöhung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz für 2024
Veröffentlicht auf : 22/11/2023
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt angepasst:
Achten Sie auf Leistungen, die 2023 in Rechnung gestellt werden und 2024 betreffen. Jede Leistung, die 2024 betrifft, muss bereits die neuen Sätze angeben, auch wenn die Rechnung 2023 ausgestellt wird.
Dies betrifft insbesondere alle im Voraus in Rechnung gestellten Leistungen (Abonnements, Leasing, Wartungsverträge usw.). Auch Anzahlungsforderungen für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden sollen, sind betroffen. Wenn die Leistung über 2 Kalenderjahre verteilt ist, muss eine pro-rata-temporis-Aufteilung erfolgen (ansonsten gilt der neue Satz für den gesamten Rechnungsbetrag).
- Der normale Satz wird von 7,7% auf 8,1% erhöht. Dieser Satz gilt für die Mehrheit der Waren und Dienstleistungen.
- Der reduzierte Satz, hauptsächlich für lebensnotwendige Güter, steigt von 2,5% auf 2,6%.
- Der spezielle Satz für Unterkünfte (Hotels usw.) wird von 3,7% auf 3,8% erhöht.
Achten Sie auf Leistungen, die 2023 in Rechnung gestellt werden und 2024 betreffen. Jede Leistung, die 2024 betrifft, muss bereits die neuen Sätze angeben, auch wenn die Rechnung 2023 ausgestellt wird.
Dies betrifft insbesondere alle im Voraus in Rechnung gestellten Leistungen (Abonnements, Leasing, Wartungsverträge usw.). Auch Anzahlungsforderungen für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden sollen, sind betroffen. Wenn die Leistung über 2 Kalenderjahre verteilt ist, muss eine pro-rata-temporis-Aufteilung erfolgen (ansonsten gilt der neue Satz für den gesamten Rechnungsbetrag).